BVfK - Wochenendticker 10. März 2018

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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BVfK: Lobbyverband oder Unternehmer im Wettbewerb?

 

Die Dominanz einzelner Unternehmen begrenzen: Der Bessere möge gewinnen!

 

Ergebnis BVfK-Blitzumfrage zum Verkauf von Diesel-Fahrzeugen in Deutschland.

 

Mitgliedervorteile: Santander Frühjahrsonderkonditionen für BVfK-Mitglieder

 

BVfK-Digital: Präsentation der BVfK-Ankaufplattform am 5. Mai 2018 beim Großen BVfK-Kongress "Rhein in Flammen"

 

DEUTSCHER AUTORECHTSTAG 22.-23. März 2018  - Aktuelle Rechtsentwicklungen und Brennpunkte - jetzt Sonderkonditionen sichern!

 

Neues aus der Rechtsabteilung: „Abgasskandal - Mercedes Benz im Visier“

 

Neue Darstellung: BVfK-Händlerqualität: Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK!.

 

BVfK-Terminkalender

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag

5. - 6. Mai 2018 - Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

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BVfK-Kongress 2018: EARLY-BIRD: All inclusive für nur 159,-*

Verpassen Sie nicht, wenn am 5. Mai 2018 die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Frühbucher erhalten für nur 159,- *  pro Person sämtliche Leistungen:  Kongressteilnahme, Feuerwerk, Dinner und Hotelübernachtung (excl. Frühstück).

Jetzt beeilen und anmelden. Das Sonderkontingent ist begrenzt.

Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018 , oder einfach auf die Grafik klicken.

Bei "Gutscheincode" EARLY BIRD eintragen. Anmeldung und Sonderkondition vorbehaltlich Verfügbarkeit und schriftlicher Bestätigung des Veranstalters.

* Sonderkonditionen für Mitglieder des BVfK

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

ist der BVfK eigentlich mehr ein Verband, der innerhalb der Kfz-Branche für einen ausgewogenen Interessenausgleich sorgt, oder Anbieter eigener Leistungen im Wettbewerb zu Garantieanbietern, Internetplattformen, Versicherungsmaklern und nicht zuletzt mit seiner Rechtsabteilung zu den Anwälten vor Ort?

Die Antwort lautet: Sowohl – alsauch. Ja, und es funktioniert im Grunde genommen recht gut, wenn man versteht, dass sich der BVfK nicht als dominanter Marktplayer versteht, sondern als Entwickler neuer Ideen und Konzepte über die wir gerne und mit allen Partnern offen sprechen. Das Ziel dabei: Zum Wohle der Mitglieder Vorteile zu entwickeln, den Wettbewerb insgesamt stärken und z.B. im Kfz-Internet die Dominanz einzelner Unternehmen zu begrenzen.

Aus dem Grund ist auch das Konzept der BVfK-Ankaufplattform, die wir beim großen BVfK-Kongress am 5. Mai 2018 präsentieren werden, kein Geheimnis, sondern wird bereits in der Entwicklungsphase gerne allen Interessierten vorgestellt. Daher wundert es auch nicht, wenn die Autoscout24-Tochter Easyautosale Veränderungen ankündigt, die der Konzeption der BVfK-Ankaufplattform sehr ähnlich sind.

Das bedeutet lediglich, dass sich auch der BVfK dem Wettbewerb nach dem Motto „der Bessere möge gewinnen“ stellen wird. Doch es geht weniger um das Gewinnen der Marktführerschaft, das überlassen wir gerne großen und mit viel Kapital ausgestatteten Konzernen. Bei BVfK-Projekten ist „Gewinn“ anders definiert, denn wir wollen, dass abgesehen davon, dass sich alles amortisieren muss, in erster Linie, dass die BVfK-Mitglieder „gewinnen“.

Das nun bereits gut entwickelte und lauffähige BVfK-Digitalbaby hat zudem den Charme, klein aber fein zu sein und auch ohne großartige Markteroberung seine Existenz rechtfertigen zu können. Außerdem sind wir sind uns sicher, dass das BVfK-Alleinstellungsmerkmal „von Händlern für Händler!“ nicht zu toppen ist!

Das alles gelingt mit einem tollen Entwicklerteam und wäre ohne ein engagiertes, aus aktiven Händlern bestehendes Kompetenzteam, das jeden Tag durch Anregungen und Wünsche an der Entwicklung teilnimmt, undenkbar.

Danke an alle, die zum Erfolg unserer gemeinsamen Aufgabe beitragen:

 "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

… und ganz wichtig: Lassen sie sich am 5. Mai von der Präsentation der BVfK-Ankaufplattform begeistern!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Ergebnis BVfK-Blitzumfrage zum Verkauf von Diesel-Fahrzeugen in Deutschland.

36% der an der Umfrage teilgenommenen BVfK-Mitglieder meinten, gebrauchte Dieselfahrzeuge (selbst mit Euronorm 5) lassen sich in Deutschland nicht mehr verkaufen. 64% meinten, sie verkaufen nach wie vor gebrauchte Diesel in Deutschland.

Die meisten Händler verkaufen gebrauchte Diesel auch, jedoch nicht ausschließlich ins Ausland. Genannt wurden Belgien, Frankreich, Georgien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko,Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Ukraine, Ungarn

Meinungen der BVfK-Mitglieder zum Diesel-Thema:

> "Benziner sind die Nächsten, die die Umwelthilfe beanstanden" <

>  "Es ist schon äußerst enttäuschend, wenn Hersteller vorsetzlich Fahrzeuge manipulieren und letztendlich die Steuerzahler dafür gerade stehen sollen. Über die Händler, deren Existenz teilweise bedroht ist, spricht man lieber erst gar nicht und Herr Resch von der DUH fühlt sich als "Retter der Nation".Die neue GROKO wird wohl auch keine wirkliche Wende bringen, dafür sind die Politiker viel zu nah am Vorstand von VW und Co. dran..." <

> "Ich verkaufe nach wie vor das, was sinnvoll und am Ende nachhaltig und umweltfreundlich ist - das sind immer noch : Diesel! Man muss "das ganze Paket" rechnen - ein 3- Zylinder "Rasenmähermotörchen" im Caddy wird mit Sicherheit nicht so lange halten wie ein 2 Liter Diesel mit doppeltem Hubraum bei identischer KW-Zahl. Ob der aufgeblasene Benziner daher tatsächlich so "umweltfreundlich" ist, ist die große Frage. Wir haben aus diesem Grund keinen einzigen Caddy oder T6 Jahreswagen als Benziner auf Lager." <

> "Keiner redet über Wasserstoff und LPG oder Erdgas! Ruck-zuck wäre die Luft sauber.Warum wird Wasserstoff nicht flächendeckend verbreitet? Und LPG? Es sollte eine Aufklärungskampagne gestartet werden!" <

> "Es ist schon schwer Euro-6 Diesel zu verkaufen.Jeder jammert und fragt, wie es mit dem Diesel weitergeht......." <

> "Wir sind sehr ländlich viele Kunden haben lange Arbeitswege, da gibt es keine Alternative zum Diesel. E-Auto fällt ganz aus und Benziner: was soll man da verkaufen 1.4 oder 1.8 tfsi Schrottmotoren?  Nur die Preise der Diesel sind halt schlechter geworden, das macht es nicht einfacher." <

> "In vielen Talkshows gewinnt man den Eindruck dass der Verbraucher sein Fahrzeug direkt vom Hersteller bezieht. Grundsätzlich müssen sich scheinbar nur Verbraucher und Hersteller arrangieren, wenn es darum geht, betroffene Fahrzeuge nachträglich gesetzkonform zu machen. Den Schaden in der zwischengeschalteten Vertriebsstruktur hat scheinbar niemand auf der Agenda. Bei uns stehen Selbstzünder wie Blei, und wechseln, wenn überhaupt, gefühlt nur noch zur Hälfte von Wert und/oder Einkaufspreis den Besitzer." <

> "Vielleicht kömmen noch ein paar Schlaue auf die Idee, einen Diesel zu fahren weil man jetzt billig einkauft. Der Rest der deutschen Nichtdenker wird seinen Diesel notfalls mit der Brechstange verschleudern." <

Besten Dank an alle, die an der Umfrage mitgewirkt haben!

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Mitgliedervorteile: Santander Frühjahrsonderkonditionen für BVfK-Mitglieder

BVfK-Mitglieder und ihre Kunden sollen auch im Frühjahr profitieren. Daher die Santander Consumer Bank die im Mitgliederbereich der BVfK-Homepage hinterlegten attraktiven Sonderkonditionen bis zum 31.05.2018 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich: 

>>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk/sonderangebote-santander/

oder bei Wilfried Vasen, BVfK Mitgliederbetreuung w.vasen@bvfk.de

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BVfK-Digital

   

Präsentation der BVfK-Ankaufplattform am 5. Mai 2018 auf dem Großen BVfK-Kongress "Rhein in Flammen"

Im Hinblick auf die Location und den Event "Rhein in Flammen", könnte es wohl keinen besseren Termin zur Vorstellung unserer Ankaufplattform geben. Bis dahin werden sogar schon die ersten Fahrzeuge an unsere Beta-Tester verkauft worden sein. 

Gegenwärtig laufen bereits die ersten Tests von den BVfK-Händlern des Kompetenzteams, in der schon fast voll funktionsfähigen Testumgebung. 

"Der ausgewiesene Ankaufpreis der Plattform deckt sich mit der realen Vorstellung der Händler" 

Dieses erste Feedback motiviert uns geradezu noch stärker, die Plattform alsbald "live" zu schalten. Viele Fahrzeuge wurden bereits von den Händlern eingestellt um die Preisbewertung und die Prozesse zu testen. Das System ist schnell, transparent und stellt alle Informationen detailliert dar. Auch sind schon viele gute Vorschläge für die nächsten Updates eingegangen, die mit Sicherheit für viele von Ihnen eine echte Bereicherung sein werden. Sogar Diesel können aufgrund der aktuellen Situation preislich berücksichtigt werden. 

Jetzt heißt es jedoch erst einmal Endspurt um die letzten Design-Details und Kalkulationsgrundlagen zu perfektionieren. Denn im April wird es ernst - Start der Beta-Phase in der Live-Version. Alle die sich bereits angemeldet haben werden noch einmal gesondert instruiert. Diejenigen, die sich noch als Beta-Tester anmelden möchten, schreiben mich bitte einfach direkt an. 

Mehr zum Thema gibt es in den nächsten Wochenendtickern.

Viel Erfolg weiterhin und bis bald auf dem BVfK-Kongress 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

"Natürlich zu Vorteilskonditionen für BVfK-Mitglieder ;-)"

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DEUTSCHER AUTORECHTSTAG 2018  - Aktuelle Rechtsentwicklungen und Brennpunkte vom 22.-23. März 2018 in Königswinter

Der vom ADAC, ZDK und BVfK gemeinsam veranstaltete 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG findet auch in diesem Jahr am 22. und 23. März wie gewohnt in Königswinter statt.

Der Zielvorgabe der von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Dr. Kurt Reinking und BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball geleiteten Arbeitsgemeinschaft DEUTSCHER AUTORECHTSTAG entsprechend,  werden wieder erstklassige und erfahrene Referenten auf dem Gebiet des Autorechts die Rechtsprechung des zurückliegenden Jahres vorstellen, über anstehende Gesetzesvorhaben und aktuelle Rechtsentwicklungen berichten sowie den Teilnehmern wertvolle Empfehlungen und Ratschläge für die tägliche Arbeit an die Hand geben.

Fachanwälte für Verkehrsrecht können nun durch ihre Teilnahme am kompletten Programm des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES einen FAO-Fortbildungsnachweis über 15 Stunden erlangen.

Auch der 11. DEUTSCHE AUTORECHTSTAG wird sich wieder mit einer Vielzahl brisanter juristischer Themen auseinandersetzen. Neben dem klassischen Kernbereich des Autokaufrechts erwarten die Teilnehmer spannende Vorträge rundum das Verkehrsstraf- und Versicherungsrecht, die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, wie auch die Folgen und Entwicklungen der Abgas-Manipulation.

Dieselfahrverbote, Raserunfälle, DSGVO: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhängung von Fahrverboten, die Revisionsentscheidungen des BGH in drei Raserunfällen und die Umsetzung der DSGVO wurden kurzfristig in das Programm des 11. Deutschen Autorechtstages aufgenommen, da die mit diesen Themen zusammenhängenden Fragen und Probleme für die juristische Praxis im Verkehrs- und Autorecht eminent wichtig sind.

Brennpunktthema: Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Die Neuerungen im Kaufrecht, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsverhältnisse in Lieferketten, bergen neue Konfliktfelder für Hersteller, Lieferanten und Verbraucher, die im Rahmen einer Rechtsprechungsanalyse sowie einer ausführlichen Podiumsdiskussion unter der Mitwirkung von hochkarätigen Experten aufbereitet und kritisch analysiert werden.

Zukunftsfragen: Produzenten- und Produkthaftung im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren: Ein weiterer Fokus der Veranstaltung wird auf die (Neu-)Regelungen des StVG zum vollautomatisierten Fahren und die damit einhergehenden Haftungsfragen gelegt. 

Besonders empfehlenswert sind die geselligen Programmpunkte, wie das Dinner-Buffet, welches am Abend des ersten Veranstaltungstages stattfindet und vielfache Gelegenheit zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch auch mit den Referenten bietet.

Informationen zum Programm:  www.autorechtstag.de

Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder und -Vertragsanwälte: info@autorechtstag.de

Ansprechpartner: Moritz Groß (juristische Koordination), Sven Allinger (Gesamtorganisation).

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

„Abgasskandal - Mercedes Benz im Visier“

 

Käufer erklärt BVfK-Händler den Rücktritt vom Kaufvertrag

In dieser Woche möchten wir über einen aktuellen Fall im Zusammenhang mit dem Abgasskandal berichten, der von der BVfK-Rechtsabteilung begleitet wird.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Käufer von einem BVfK-Händler im September 2017 einen gebrauchten Mercedes Benz GLC 220.

Im Februar 2018 wurde dem Händler der Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Rechtsanwalt des Käufers erklärt. Zur Begründung führte der gegnerische Anwalt an, dass das verkaufte Fahrzeug einen deutlich zu hohen, und der EU-Typengenehmigung nicht entsprechenden, Stickoxidausstoß aufweise. Als Beleg für die überhöhten Werte des verbauten Motors (OM 651) wurde eine Tabelle der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und eine Gutachten des niederländischen Umweltinstitutes TNO angeführt. Nach diesen Dokumenten seien zu hohe Stickoxidausstöße gerade bei dem bemängelten Motor festgestellt worden. Die Überschreitung der gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte stelle auch deswegen einen Sachmangel dar, weil mit einem drohenden Fahrverbot für Dieselfahrzeuge immer gerechnet werden müsse. Eine Nacherfüllung komme nicht in Betracht. Eine solche sei für den Käufer unzumutbar, da der Wert des Fahrzeugs auch nach einer etwaigen Nachbesserung wesentlich beeinträchtigt werde.

BVfK Anmerkung:

Das klingt nach ungemütlichen Zeiten für Mercedes-Benz. Ob die von der DUH bzw. dem niederländischen Umweltinstitut durchgeführten Tests tatsächlich zu dem Ergebnis eines überhöhten Stickoxidausstoßes bzw. einer illegalen Abschalteinrichtung führen, dürfte mit Blick auf die derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen zunächst einmal angezweifelt werden. Insbesondere deswegen, weil die Messmethoden der DUH auch unter Abgas Fachleuten nicht unumstritten sind. Denn es dürfte sich jedem aufdrängen, mit welcher Maßgabe die DUH ihre Messungen in Auftrag gibt. Die dort gewonnen Erkenntnisse sind weder belastbar noch fundiert und erst recht nicht verbindlich.

In der Sache selbst kann zum heutigen Zeitpunkt ein Sachmangel nicht erkannt werden. Ein solcher ist vom Käufer weder hinreichend dargelegt, geschweige denn beweiskräftig nachgewiesen. Es dürfte derzeit außer Frage stehen, dass die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen ermittelten und angegebenen Abgaswerte von den Fahrzeugen mit dem o.g. Motor innerhalb der zulässigen Toleranzen eingehalten werden. Anderenfalls hätten die Fahrzeuge die durchzuführenden Tests im Labor nicht bestanden. Auch die Durchsicht der Historie beim Hersteller hat bestätigt, dass bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug keine Unregelmäßigkeiten hinsichtlich des Stickstoffdioxidausstoßes festgestellt worden sind. Ansonsten hätte weder eine Übereinstimmungsbescheinigung noch die Betriebserlaubnis erteilt werden können.

Aber selbst für den Fall dass das Fahrzeug einen kaufrechtlichen Mangel aufweisen würde, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht ersichtlich, warum eine etwaige Nacherfüllung unzumutbar sein soll und somit der Weg zum Rücktritt (Rückabwicklung) frei sein soll. Insbesondere weil derzeit nicht feststeht, dass eine etwaige Nachbesserungsmaßnahme zu nachteiligen Veränderungen des Fahrzeugs führen würde. 

Da der Hersteller im Unterscheid zu VW eine Mangelhaftigkeit seiner Fahrzeuge und auch den Einbau einer Abschalteinrichtung ausdrücklich zurückweist, dürfte mit einer schnellen Klärung der Angelegenheit wohl eher nicht zu rechnen sein. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

Moritz Groß

BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

Die BVfK-Signalisation wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder nach konkreterer Aussagekraft angepasst. So wird der Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer auf Qualität und gutes Image ausgerichteten Händlergemeinschaft, die klugerweise erkannt hat: „Image ist Ertragsfaktor - mit besserem Image erziele ich höhere Erträge!“

Auf dieser Grundlage arbeiten BVfK und seine Händler seit Jahren daran, dass das BVfK-Logo zu einem bekannten und vom Autokäufer bevorzugten Gütezeichen wurde.

Neben dem BVfK-Logo in seiner Mitgliederversion, findet sich daher bei Autoscout24 seit vielen Jahren neben den Angeboten unserer Mitglieder, wie auch als Auswahlkriterium ein spezielles Gütezeichen.

Wir haben diese Signalisation nun auch unter Berücksichtigung der Anregungen unseres Partnerverbandes WETTBEWERBSZENTRALE umgestaltet.

Es trägt jetzt die prägnante Aussage: „BVfK-Händlerqualität“ und wird durch den Zusatz „Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK“ ergänzt.

Verwenden Sie dieses Signet nicht nur bei Ihren Werbeauftritten, sondern auch auf Ihrem Briefpapier als Gütezeichen für Zuverlässigkeit und Seriosität. Lassen Sie auf Ihrer Website einen Link zur BVfK-Homepage setzen, damit Ihre Kundschaft das notwendige Vertrauen gewinnt und verschaffen Sie sich wie auch mit Hilfe des BVfK-Mitgliedsschilds und der BVfK-Fahnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Autoscout24 hat die Änderungen bereits übernommen.

Tipp: Zur Verbesserung der Preisbewertung nicht vergessen, auch bei "Garantie" ein Häkchen zu setzen. Dies gilt auch, wenn die im BVfK-Regelwerk definierte Mindesgarantie gewährt wird.

Das neue Signet kann bei Bedarf auch in besserer Auflösung geliefert werden.

Die bisherigen Varianten der BVfK-Qualitäts-Signalisation verlieren ab sofort ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Rückfragen gerne an s.allinger@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

 

21. - 25. März 2018 - 30. Techno-Classica Essen

Am 21. März öffnet  wieder die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff in Essen Ihre Pforten. Der BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier steht BVfK-Mitgliedern für Gespräche, Erfahrungsaustausch oder Fragen gerne  zur Verfügung. Treffen mit Wolfgang Schreier (Terminabstimmung: 0151/42526077) finden regelmäßig auf dem Stand des BVfK-Partners DEUVET-Stand statt, wo "Oldtimer-Infizierte" im Übrigen auch sonst regelmäßig fachkundige Experten, wie etwa BVfK-Vertragsanwalt und DEUVET-Vizepräsident Dr. Götz Knoop zum Plausch rund ums heilige und rostende Blechle treffen können. >>> Techno-Classica Essen   >>> http://deuvet.de/

 

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

Alljährlich ist es das Ziel des DEUTSCHEN AUTORECHTSTAGES, auf dem Gebiet des Autorechts einen kompetenten Meinungs- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, aktuelle Rechtsentwicklungen und Problemfelder aufzuzeigen, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten.
Das auf das Autorecht fokussierte Themenspektrum umfasst außer den zivilrechtlichen Problemen zum Autokauf und den damit einhergehenden Finanzierungs- und Leasinggeschäften vor allem auch Rechtsfragen zum Verbraucherschutz. >>Jetzt für den 11. Deutschen Autorechtstag anmelden<<  und Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder sichern.


5. - 6. Mai 2018 - 12. Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

Verpassen Sie nicht, wenn die BVfK-Ankaufsplattform online gehtund lassen sich auch nicht die "Standuhren"-Versteigerung oder viele aktuelle und spannenden Themen kompetenter Referenten und schon gar nicht das sensationelle Event „Rhein in Flammen“ entgehen, für welches der Kapitän des BVfK-Schiffs wieder einmal den bestmöglichen Kurs steuern wird. Es gilt: Dabei sein ist alles und BVfK-Flagge zeigen!

Zur Anmeldung und zum Anmeldeformular für den 12. BVfK-Jahreskongress geht es hier >>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress-2018

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